Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Gegenstand und Grundlage für die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden, den Essensbestellern, und dem Essenslieferant, der
Müritzer Kinderköche
Diana Friedmann
Käthe-Kollwitz-Straße 15a
17248 Rechlin
Tel.: 039823 / 290761
fortan Lieferant genannt.
§ 1 Gegenstand / Vertragsabschluss
Bei Vertragsabschluss erhält der Kunde individuelle Zugangsdaten. Der
Vertragsabschluss ist die Voraussetzung für die Teilnahme am Schulessen/ Kitaessen für das/die Kind(er) des Kunden, auf Grundlage der Rahmenverträge, die der Lieferant mit den kommunalen Institutionen abgeschlossen hat. Mit Vertragsabschluss wird der Versorgungsauftrag erteilt.
§ 2 Aussetzung des Versorgungsauftrag / Vorbestellung / Kurzfristige Abmeldung
Die Essensbestellung wird über das vom Lieferanten bereitgestellte Online-Bestellsystem vorgenommen.
Bestellungen und Änderungen können täglich bis jeweils bis 23 Uhr für den Folgetag vorgenommen werden. Danach wird die Auswahl unveränderbar übernommen und ist verbindlich.
Die Auswahl des Essens ist auch verbindlich, wenn sie versehentlich durch den Kunden erfolgte.
Bei Krankheit des Kindes kann das Essen telefonisch noch am gleichen Tag bis 7:30 Uhr abgemeldet werden. Bei rechtzeitiger Abmeldung entfällt die Pflicht zur Vergütung für den abgemeldeten Tag.
§ 2.1. Dauerbestellungen
Für Kunden, deren Kinder täglich am Essen teilnehmen, kann eine sogenannte Dauerbestellung eingerichtet werden. Diese kann im System durch den Kunden jederzeit abonniert und gekündigt werden. Durch Aktivierung erfolgt die regelmäßige Bestellung automatisch im Namen des Kunden, ohne dass eine Anmeldung im Bestellsystem notwendig ist. Es besteht die Möglichkeit, unter Beachtung von § 2, einzelne Bestellungen zu stornieren.
§ 3 Datenerhebung und -sicherheit
Um den Bestellvorgang zu ermöglichen werden die vom Kunden bei der
Registrierung eingetragenen Daten gespeichert. Dies geschieht nach den Richtlinien der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Untenstehend finden Sie unsere Datenschutzerklärung.
§ 4 Verlust oder Diebstahl der Zugangsdaten
Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten sicher zu verwahren und zu keiner Zeit Dritten mitzuteilen.
Bei Verlust oder Diebstahl der Zugangsdaten muss dies sofort, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme, beim Lieferanten angezeigt werden.
Die Mitteilung kann per E-Mail an mail@mueritzer-kinderkoeche.de
oder per Telefon unter 039823 / 290761 erfolgen. Sollte keine Meldung erfolgen, verpflichtet sich der Kunde Bestellungen die durch ihn selbst oder unbefugte Dritte über sein Kundenkonto getätigt werden bis
zum Zeitpunkt einer Meldung gegenüber dem Lieferanten zu vergüten.
§ 5 Zahlungsverpflichtung
Die Zahlungsverpflichtung entsteht durch die Bestellung selbst, nicht durch die Teilnahme des Kindes am Essen. Die monatliche Gesamtsumme des Essensgeldes wird einmal am Anfang des Folgemonats in Rechnung gestellt und muss sofort, spätestens jedoch bis zum 5. des Folgemonats, an den Essenslieferanten überwiesen werden. Erteilte SEPA-Lastschriftmandate werden am 5. des Folgemonats abgebucht.
§ 6 Folgen bei Nichtzahlung
Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung durch den Lieferanten nicht, hat der Lieferant ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Leistung, ohne zur Nachlieferung verpflichtet zu sein und ohne seinen Vergütungsanspruch aus diesem Vertrag zu verlieren.
Sollte die Bezahlung fälliger Beträge nicht bis spätestens zum 10. des Folgemonats erfolgt sein, wird der Essensteilnehmer des Kunden, bis zur vollständigen Bezahlung des offenen Betrages inklusive eventuell angefallener Kosten, z.B. Auslagen oder Mahnkosten, ohne weitere Vorwarnung vom Essen ausgeschlossen. Das Benutzerkonto des Kunden kann in diesem Fall gesperrt werden.
§ 7 Haftbarkeit des Lieferanten
In Fällen von externen Einflüßen und höherer Gewalt bei der Herstellung und/oder Lieferung der Speisen, die der Lieferant nicht selbst zu verschulden hat, besteht kein Schadensersatzanspruch. Der Lieferant behält sich des Weiteren das Recht vor, Speisen oder einzelne Zutaten
kurzfristig und ohne vorherige Mitteilung zu ändern, falls es zu Lieferengpässen, Verderb oder vergleichbaren unvorhergesehenen Ereignissen kommen sollte.
Der Kunde verpflichtet sich, spezielle Anforderungen für das Essenskind (z.B. Lebensmittelallergien) vorab zu melden und gegebenenfalls ein ärztliches Attest einzureichen.
§ 8 Geltungsbereich des Vertrages
Das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich für die an der im Vertrag aufgeführten Einrichtung, Versorgungsgruppe / Klassenstufe. Ein eventueller Schul- oder auch Klassenwechsel ist dem Lieferanten aus organisatorischen Gründen rechtzeitig anzuzeigen. Eine Abholung der Speisen oder ein Anspruch auf Lieferung / Bereitstellung an einer anderen Institution besteht nicht.
§ 9 Vertragslaufzeit / Kündigungsfristen
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Pflichten aus diesem Vertrag zur Bereitstellung von Speisen und der Zahlung der Vergütung für diese Zeiträume ruhen z.B. in Schulen für die Zeit von Schulferien.
Der Vertrag ist vom Kunden mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende
ordentlich kündbar. Der Lieferant kann den Vertrag mit derselben Frist kündigen, wenn der Rahmenvertrag mit der Einrichtung, an welche er die Speisen liefert, endet.
Der Lieferant kann den Vertrag ferner kündigen, wenn der Kunde die Vergütung an den Lieferant noch nicht gezahlt hat, obwohl die Fälligkeit bereits drei Wochen zurückliegt. Der Einhaltung einer Frist bedarf es dann nicht. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.